Gelder für Bundesstiftung zur Gleichstellung Homosexueller bewilligt

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat 10 Millionen Euro Stiftungskapital zur Gründung einer Bundesstiftung bewilligt, die „die Gleichstellung von Homosexuellen vorantreiben“ und „die Rechte von Homosexuellen durch Bilden, Forschen und Erinnern stärken“ soll. So Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einer Pressemitteilung:
„Obwohl der Paragraf 175 seit 1994 abgeschafft ist, ist der Weg zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare lange noch nicht beendet. Die Gesellschaft ist zwar heute offener und liberaler geworden. Quer durch alle Altersgruppen können Schwule, Lesben und Transgender selbstbewusster und freier leben, und sie genießen rechtliche Unterstützung dafür. Nur stehen den rechtlichen Fortschritten leider auch zunehmend Diskriminierungen im Alltag gegenüber.
Für die Nazis war der mutige Sexualwissenschaftler Magnus Hirschfeld ein Feindbild. In Zukunft wird die Stiftung an die Entrechtung und Verfolgung von Schwulen und Lesben im Nationalsozialismus erinnern, und sie wird sich zugleich gegen Diskriminierungen und für Toleranz in der Gegenwart einsetzen. Das ist ein wichtiger Schritt, um eine offene Gesellschaft zu fördern. Eine offene Gesellschaft setzt auf die individuelle Freiheit, auf die Möglichkeit, persönliche Entscheidungen zur eigenen Lebensführung zu treffen.
Die Stiftungszwecke „Forschung“ sowie „Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit“ zielen auf die weitere Emanzipation von Schwulen, Lesben und Transgender in der heutigen Gesellschaft ab. Mit der Erforschung und Darstellung des Lebens von homosexuellen Menschen in Deutschland knüpft die Stiftung an die Arbeit des sexualwissenschaftlichen Instituts von Magnus Hirschfeld an.
Die Stiftung soll durch die Vermittlung von Erkenntnissen der gesellschaftlichen Diskriminierung homosexueller Menschen in Deutschland entgegenwirken. Hierzu wird sie insbesondere wissenschaftliche Untersuchungen und Veröffentlichungen fördern und deren Ergebnisse einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen.
Schwerpunkt des Stiftungszwecks „Erinnern“ ist die weitere historische Aufarbeitung der nationalsozialistischen Homosexuellenverfolgung und des späteren Umgangs mit den Opfern. Das Ausmaß nationalsozialistischer Verbrechen in diesem Bereich soll mehr als bisher öffentlich dokumentiert und wahrgenommen werden.“
Über die nicht ganz unwichtige Frage, welche (personelle) Struktur die Stiftung haben wird, schweigt sich die Pressemitteilung aus. Nach dem 2003 von der FDP eingebrachten Gesetzentwurf sollten dem Kuratorium der Stiftung neben Vertretern der im Bundestag vertretenen Fraktionen, dem Familienministerium auch Vertreter diverser schwul-lesbischer Verbände angehören, so etwa vom LSVD, der HUK, dem Lesbenring oder dem Jugendnetzwerk Lambda.
Die Stiftung war Teil des Koalitionsvertrages der CDU/CSU-FDP-Regierung vom Oktober 2009. Darin wird die Stiftung als Magnus-Hirschfeld-Stiftung genannt (S.i.e.g.T.-Bericht). Das Projekt selbst geht auf eine Idee der rot-grünen Bundesregierung und einen Beschluss des Bundestages vom Jahr 2000 zurück. Der Konsens zwischen allen Parteien zerbrach, u.a. nach der Kritik, es handele sich um eine „Lex Beck“, deren Nutznießer der LSVD sein sollte, dessen Sprecher der Grünen-Politiker Volker Beck damals war. Als 2003 die FDP einen erneuten Antrag in den Bundestag einbrachte, waren es Grüne und SPD, die dagegen stimmten!
In seiner Pressemitteilung zeigt man sich beim LSVD denn auch erfreut über die Gelder für eine (Magnus-Hirschfeld-)Stiftung und bringt sich auch gleich selbst mit ins Spiel um den nun wohl anstehenden Posten- und Geld-Poker: „Nicht vergessen werden darf auch die internationale Menschenrechtsarbeit, die seit 2007 mit viel Erfolg  von der Hirschfeld-Eddy-Stiftung für die Menschenrechte von Lesben, Schwulen und Transgender betrieben wird.“