„Tu felix Austria nube“ – In Österreich wusste man ja immer schon um die Vorzüge guter Heiratspolitik. Jetzt steht die Möglichkeit, das Beste draus zumachen, auch Schwulen und Lesben offen. Der Verfassungsgerichtshof hat die Regelung aufgehoben, die gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe verwehrte. Diese verstießen gegen den Gleichheitsgrundsatz und das damit einhergehende Diskriminierungsverbot. Die Unterscheidung in Ehe und eingetragene Partnerschaft lasse sich nicht aufrechterhalten, ohne gleichgeschlechtliche Paare zu diskriminieren, heißt es in einer Erklärung des Verfassungsgerichtshof. „Denn die Trennung in zwei Rechtsinstitute bringt zum Ausdruck, dass Menschen mit gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung nicht gleich den Personen mit verschiedengeschlechtlicher Orientierung sind.“
Weiterlesen ‚Österreichischer Verfassungsgerichtshof öffnet Ehe für gleichgeschlechtliche Paare‘