Todesstrafe für Schwulen-Mörder bestätigt

Das Höchste Gericht der USA, der U.S. Supreme Court, hat das Todesurteil gegen den Mörder Robert van Hook wieder in Kraft gesetzt. Es war im Jahr zuvor von einem Appellationsgericht in Cincinnati ausgesetzt worden mit der Begründung, Van Hook hätte während des Prozesses 1985 nur eine unzureichende Verteidigung gehabt.
Der heute 49-jährige van Hook hatte im Februar 1985 in einer Schwulenbar ein Opfer gesucht, das er ausrauben konnte. Er traf den 25-jährigen David Self und ging mit ihm in dessen Apartment. Dort würgte er ihn zunächst bewusstlos und erstach ihn dann (die Meldung auf Cincinnati spricht von „verstümmeln“). Van Hook wurde auf der Flucht in Florida verhaftet und von einem Geschworengericht wegen schweren Mordes und schweren Raubes verurteilt.
Der Anwalt van Hooks kündigte an, dass vor dem Appellationsgericht in Cincinnati noch ein weiteres Gnadenersuch anhängig sei.

Quelle: Meldung auf Dispatch Politics; News Cincinnati.com;

0 Antworten zu „Todesstrafe für Schwulen-Mörder bestätigt“



  1. Noch keine Kommentare

Eine Antwort schreiben